Teilverdrängungsbohrverfahren

Beim Teilverdrängungsbohrverfahren wird eine durchgehende Hohlbohrschnecke, die am unteren Ende durch eine Fußplatte wasserdicht verschlossen ist, drehend abgeteuft. Dabei wird der die Hohlbohrschnecke umgebende Boden verdrängt. Durch die außen angebrachte Wendel findet eine geringe Bödenförderung statt. Wenn die Hohlbohrschnecke bis in den tragfähigen Baugrund vorgedrungen ist, wird der Bewehrungskorb in das Bohrrohr eingestellt. Anschließend wird der Beton unter gleichzeitigem Ziehen der Hohlbohrschnecke eingepumpt. Dabei verbleibt die Fußplatte im Boden. Der Pfahldurchmesser, der dadurch entsteht, entspricht dem Außendurchmesser der Schneckenwendel.

Für die Herstellung der Pfähle verwenden wir ein Bohrrohr mit großem Seelenrohr, um möglichst hohe Pfahltragfähigkeiten durch eine gute Verdrängung des Bodens zu erreichen. Das Verhältnis vom Seelenrohrdurchmesser zum Außenrohrdurchmesser beträgt Di / Da ≥ 0,7.

Es können von uns Pfähle mit Pfahllängen von über 30 m und mit Duchmessern von 40 bis 80 cm hergestellt werden. Typische Pfahldurchmesser sind 42, 52 und 62 cm.

Der Nachweis der inneren Pfahltragähigkeit erfolgt nach DIN EN 1992 (EC2) / DIN1045. Aufgrund der im norddeutschen Raum weit verbreiteten Weichschichten und der nicht auszuschließenden Momentenbelastungen werden die Pfähle im Allgemeinen konstruktiv durchgehend bewehrt. Der Nachweis der äußeren Pfahltragfähigkeit wird gemäß DIN EN 1997 (EC7) / DIN EN 1536 / EA-Pfähle geführt. Wir verfügen über Erfahrungen von Pfahlwiderständen im Gebrauchszustand (einfache Bauwerkslast) in Abhängigkeit des anstehenden Bodens von über 2500 KN.